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4 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG): Antidiskriminierungsverband Deutschland fordert Aktionsplan gegen Disk
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 17. August 2010
Vor 4 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Doch die Bilanz nach vierjährigem Bestehen des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes ist ernüchternd.
Dazu Banu Bambal, Vorständin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd):
"Diskriminierung entspringt aus der Mitte der Gesellschaft und ist in allen Lebensbereichen anzutreffen."
Darauf weisen auch die Zahlen der im advd organisierten unabhängigen Antidiskriminierungsbüros/-stellen hin. So erfassten die im advd organisierten unabhängigen Antidiskriminierungsstellen für das Jahr 2009 Diskriminierungsbeschwerden u.a.
in folgenden Bereichen:
- 27% im Bereich Arbeit und Beruf
- 20 % im Bereich Behörden und Ämtern
- 13 % im Bereich Wohnen
- 12 % im Bereich Bildung
- 10 % im Bereich Güter und Dienstleistungen
- 7% in den Bereichen Polizei und Justiz
Dabei gaben 74% an, aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft diskriminiert worden zu sein, während 9% ihre erlebte Diskriminierung auf ihre Religion/Weltanschauung und weitere 9% auf ihr Geschlecht zurück führten. 3 % der Ratsuchenden gaben als Grund eine Behinderung an.
Diese Zahlen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Sie zeigen lediglich auf, wer den Weg zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatungsstelle gefunden hat. Dennoch kann aus diesen Zahlen herausgelesen werden, dass Diskriminierungen im alltäglichen Leben weit verbreitet sind so Daniel Bartel , Vorstand beim advd.
Eine Vielzahl von Beschwerden finden weder Aufnahme noch Eingang in derartige Statistiken, da viele Betroffene sich nicht an vorhandene Anlaufstellen wenden können und/oder wollen, von der Existenz solcher Beschwerde- und Beratungsstellen nicht wissen oder aber, weil sie das Gescheheneals „Normalität" auffassen oder sich selbst für den Vorfall beschuldigen. Oder aber, weil sie annehmen, dass trotz einer Meldung nichts gegen die Diskriminierung unternommen werden könne.
Der advd sieht nach vierjährigem Bestehen des AGG einen erhöhten Handlungsbedarf und fordert deshalb einen Nationalen Aktionsplan gegen Diskriminierung, der von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt wird. Reine Selbstverpflichtungen laufen ins Leere.
info@antidiskriminierung.org
www.antidiskriminierung.org
Antidiskriminierungsverband Deutschland
„Ein solcher Nationaler Aktionsplan gegen Diskriminierung fordert das aktive Engagement aller gesellschaftlichen und politischen Akteur/innen. So könnte ein verbindlicher Handlungs- und Maßnahmenkatalog gegen Diskriminierung entstehen, der u.a. sowohl die Verbesserung und Ausweitung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes, ein Bund-Länder Programm zur Verbesserung der Beratungsinfrastruktur als auch die Erleichterung der Rechtsmobilisierung durch Einführung einer echten Beweislastumkehr, Einführung eines Auskunftsrechts für Betroffene bzw. der sie vertretenen Antidiskriminierungsstellen beinhalten. Ferner würde ein gemeinsam entwickelter Aktionsplan konkrete Schritte zu einer diversitysensiblen Gestaltung staatlicher Strukturen bieten. Auch die Initiative der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu den anonymisierten Lebensläufen könnte dort angesiedelt werden." so Banu Bambal weiter.
Pressekontakt:
Frau Banu Bambal (Vorständin des advd), Tel. 0221 94985642
Herr Daniel Bartel (Vorstand des advd), Tel. 0341 3039492
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Im Mai 2007 - im Europäischen Jahr der Chancengleichheit - wurde mit Förderung der Europäischen Union derAntidiskriminierungsverband Deutschland (advd) gegründet - ein bundesweiter Zusammenschluss unabhängiger Antidiskriminierungsbüros/-stellen, Selbstorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen vornehmlich aus der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit. Der advd bündelt das fachliche Wissen, die langjährigen Erfahrungen und Expertisen seiner Mitgliedsorganisationen in einem Dachverband und setzt sich u.a. für die Etablierung einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung und -rechtsprechung sowie deren effektive Rechtsdurchsetzung und Monitoring ein.