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Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes - ADS - stellt die Interessen der Wirtschaft vor denen der Betrof

Sowohl abschlägige Äußerungen der Leiterin der ADS zu einer umfassenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie als auch der bislang von ihr eingeschlagene Kurs, die Interessen der Wirtschaft in den Fokus ihrer Handlungen zu stellen, machen deutlich: der Schwerpunkt der Leiterin liegt nicht bei den Betroffenen!
Darüber hinaus verhöhnt sie mit ihrem Verhalten, ihren Aussagen und der Schwerpunktsetzung ihrer Arbeit die Erfahrungen der von Diskriminierung Betroffenen in Deutschland. Diskriminierung ist in Deutschland eine alltägliche Realität.
Die ADS hat den gesetzlichen Auftrag, auf unabhängige Weise, Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligung zu ergreifen sowie Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Dieser Aufgabe wird die ADS derzeit nicht gerecht.
Statt Maßnahmen wie den Pakt mit der Wirtschaft einzuleiten, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, hätte die Leitung im Sinne des Gesetzes die Interessen der Betroffenen stärker in den Mittelpunkt stellen sollen.
Die erst jüngst von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlichten Ergebnisse der ersten EU-weiten Erhebung zu den Erfahrungen von Zuwanderern und ethnischen Minderheiten mit Diskriminierung und rassistisch motivierten Straftaten [Mehr zur Erhebung] verdeutlichen, wie hoch die Dunkelziffer rassistisch motivierter Straftaten, Belästigung und Diskriminierung in der EU – so auch in Deutschland – tatsächlich ist. Eindringlich und erschreckend zugleich zeigen die Ergebnisse der Erhebung, dass Diskriminierung, Belästigung und rassistisch motivierte Gewalt weitaus verbreiteter sind, als amtliche Statistiken vermuten lassen. Ebenso alarmierend ist die festgestellte Resignation der Opfer von Diskriminierung und Belästigung.
Die überwältigende Mehrheit der befragten Personen gab an, die erlittene Diskriminierung oder rassistisch motivierte Straftat nicht an eine entsprechende Behörde/Stelle gemeldet zu haben, weil ihnen keine Stellen bekannt waren oder aber sie davon ausgegangen sind, dass durch eine Meldung hätte nichts unternommen oder geändert werden können.
Zudem hält die kürzlich von der ADS veröffentlichte Sinus-Milieu-Studie „Diskriminierung im Alltag“ [Studie] in aller Drastik fest, wie ablehnend die Mehrheit der deutschen Bevölkerung insbesondere gegenüber Homosexuelle, MigrantInnen und Andersgläubige ist:
Diese gehören demnach nicht in die eigene Gemeinschaft dazu; ein Diskriminierungsschutz für diese Gruppen wird ebenfalls abgelehnt. Frau Köppen, die diese Studie veröffentlichte, sieht dagegen keinen gesetzlichen Regelungsbedarf, was sie nicht unterließ nach außen kundzutun.
Auch die derzeitigen Signale der ADS geben keinen Anlass zu glauben, dass sich die nach außen getragene Politik in Zukunft ändern wird. Seit Bestehen der ADS gab es keine nennenswerten Maßnahmen, welche die Betroffenen wirksam über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert, gegen erlebte Diskriminierungen vorzugehen. Die Unabhängigkeit der ADS, auf die sich Frau Köppen in der Ausrichtung ihrer Tätigkeit als Leiterin beruft, wird nach Ansicht des advd von ihr
fehlinterpretiert.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) fordert einen sofortigen Richtungswechsel der ADS, die die Interessen der Betroffenen und nicht die der Wirtschaft in den Mittelpunkt stellt.


Pressekontakt:
Frau RAin Anne Kobes, Tel.: 0341- 30 39 492
Frau Banu Bambal, Tel.: 0221- 510 18 47

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