Aktuelle Nachricht
Festschrift: 15 Jahre ARIC NRW e.V.
Anlässlich des 15jährigen Bestehens von ARIC-NRW e.V. haben wir eine Festschrift herausgegeben
Sie kann gegen eine Versandgebühr von 2 € unter festschrift@aric-nrw.de bestellt werden.
Aus dem Inhalt
Mit der Festschrift wollen wir zum einen die Antidiskriminierungspolitik der letzten 15 Jahre und den Anteil ARICs daran Revue passieren lassen. Zum anderen sollen - unserem Ansatz getreu- Denkanstöße für die zukünftige Entwicklung der Antidiskriminierungspolitik in NRW und Deutschland gegeben werden.
Wir wagen immer wieder den Blick über den deutschen Tellerrand. Gerade in den Niederlanden hat sich eine vorbildliche Gesetzgebung und Infrastruktur bei der Bekämpfung von Diskriminierung herausgebildet. Diese sind für uns Orientierungspunkt zur Weiterentwicklung der Antidiskriminierungspolitik in Deutschland. Sigrun Scheve, Mitarbeiterin unseres Partners Art. 1 in den Niederlanden beleuchtet genau diesen Aspekt in ihrem Beitrag: „Antidiskriminierungs-Politik in den Niederlanden - ein Vorbild für Deutschland trotz Theo van Gogh und Pim Fortuyn“
Mit Banu Bambal vom AntiDiskriminierungsBüro Köln konnten wir eine Expertin im Themenbereich Diskriminierung im Bildungswesen gewinnen. Sie beleuchtet in Ihrem Beitrag “Institutioneller Rassismus- Der Staat als Vorbild für die Zivilgesellschaft – Diskriminierung im Bildungswesen“ die Problematik, dass der Staat zunehmend wie z.B. beim Zugang von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu Bildung selektiert. Somit fungiert dieser als negatives Rollenmodell für ähnliche Praxen in der Zivilgesellschaft, wie zum Beispiel beim Zugang zu Beschäftigung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 18. August 2008 setzt vier EG-Gleich-behandlungsrichtlinien in deutsches Recht um. Dieses betrifft in erster Linie Bundesrecht. Jedoch existieren noch wichtige Gesetzgebungskompetenzen auf der Landesebene. Bisher gibt es jedoch keinerlei Initiative für entsprechende LandesAntidiskriminierungregelungen z.B. im Bildungsbereich oder im Gewerberecht. Der Beitrag „Umsetzung der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien - Das Europäische Antidiskriminierungsrecht und seine Umsetzungsdefizite auf Bundes- und Landesebene (am Beispiel Nordrhein-Westfalens)“ von Alexander Klose, wissenschaftlicher Geschäftsführer am Law & Society Institute der Humboldt Universität Berlin, setzt genau hier an. Er zeigt die gesetzgeberischen Lücken auf, um die Gleichbehandlungsrichtlinien umfassend umzusetzen.
Die Weiterentwicklung einer Antirassismuspolitik gerät zunehmend unter Legitimationsdruck, weil verlässliche Zahlen über das Ausmaß von Diskriminierung nur vereinzelt vorliegen und statistisch nur wenig belastbar sind. Der Beitrag des ARIC-Mitarbeiters Hartmut Reiners „Zeigen Sie mir die Zahlen!“: Die Notwendigkeit der Dokumentation von Diskriminierung zum Erweis von Diskriminierung“ ist ein Plädoyer für eine flächendek-kende Dokumentation von Diskriminierung in Deutschland. Dieses ist eine Möglichkeit den Betroffenen eine Stimme zu geben und die Grundlage für eine Politik gegen strukturellen Rassismus zu bilden..
Wir wagen immer wieder den Blick über den deutschen Tellerrand. Gerade in den Niederlanden hat sich eine vorbildliche Gesetzgebung und Infrastruktur bei der Bekämpfung von Diskriminierung herausgebildet. Diese sind für uns Orientierungspunkt zur Weiterentwicklung der Antidiskriminierungspolitik in Deutschland. Sigrun Scheve, Mitarbeiterin unseres Partners Art. 1 in den Niederlanden beleuchtet genau diesen Aspekt in ihrem Beitrag: „Antidiskriminierungs-Politik in den Niederlanden - ein Vorbild für Deutschland trotz Theo van Gogh und Pim Fortuyn“
Mit Banu Bambal vom AntiDiskriminierungsBüro Köln konnten wir eine Expertin im Themenbereich Diskriminierung im Bildungswesen gewinnen. Sie beleuchtet in Ihrem Beitrag “Institutioneller Rassismus- Der Staat als Vorbild für die Zivilgesellschaft – Diskriminierung im Bildungswesen“ die Problematik, dass der Staat zunehmend wie z.B. beim Zugang von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu Bildung selektiert. Somit fungiert dieser als negatives Rollenmodell für ähnliche Praxen in der Zivilgesellschaft, wie zum Beispiel beim Zugang zu Beschäftigung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 18. August 2008 setzt vier EG-Gleich-behandlungsrichtlinien in deutsches Recht um. Dieses betrifft in erster Linie Bundesrecht. Jedoch existieren noch wichtige Gesetzgebungskompetenzen auf der Landesebene. Bisher gibt es jedoch keinerlei Initiative für entsprechende LandesAntidiskriminierungregelungen z.B. im Bildungsbereich oder im Gewerberecht. Der Beitrag „Umsetzung der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien - Das Europäische Antidiskriminierungsrecht und seine Umsetzungsdefizite auf Bundes- und Landesebene (am Beispiel Nordrhein-Westfalens)“ von Alexander Klose, wissenschaftlicher Geschäftsführer am Law & Society Institute der Humboldt Universität Berlin, setzt genau hier an. Er zeigt die gesetzgeberischen Lücken auf, um die Gleichbehandlungsrichtlinien umfassend umzusetzen.
Die Weiterentwicklung einer Antirassismuspolitik gerät zunehmend unter Legitimationsdruck, weil verlässliche Zahlen über das Ausmaß von Diskriminierung nur vereinzelt vorliegen und statistisch nur wenig belastbar sind. Der Beitrag des ARIC-Mitarbeiters Hartmut Reiners „Zeigen Sie mir die Zahlen!“: Die Notwendigkeit der Dokumentation von Diskriminierung zum Erweis von Diskriminierung“ ist ein Plädoyer für eine flächendek-kende Dokumentation von Diskriminierung in Deutschland. Dieses ist eine Möglichkeit den Betroffenen eine Stimme zu geben und die Grundlage für eine Politik gegen strukturellen Rassismus zu bilden..