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Neues Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin - Gegenargumente aus der Steinzeit
Als erstes Bundesland will nun Berlin endlich 14 (!) Jahre nach Inkrafttreten des Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetzes -AGG ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschieden, das die landesrechtlichen Regelungslücken schließt, welche das AGG als Bundesgesetz zwangsläufig hinterlassen hat.
Als hätte es in der Antidiskriminierungspolitik keinerlei Entwicklung gegeben, wird dieses Gesetz nun von verschiedenen Seiten - allen voran von Bundesinnenminister Horst Seehofer - angegangen. Es scheint, als hätten die Kritiker -zumeist eigentlich Profis in Fragen des Rechtsstaates - sich nur sehr grob mit der Materie beschäftigt. Da tauchen Argumentationen aus, die an den erbitterten - Privilegien verteidigenden und häufig sachfremden Widerstand im Gesetzgebungsverfahren zum AGG vor 15 Jahren erinnern.
Essentiell im Diskriminierungsschutz ist der Ausgleich des Machtungleichwichtes zwischen den von Diskriminierung Betroffenen und den dafür Verantwortliche. Dafür ist die Beweislasterleichterung ein zentrales Instrument.
Unser Bundesverband advd hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.
Es bleibt zu hoffen, dass sich weitere Bundesländer auf den Weg machen, endlich vor allem im Bildungsbereich und bei der Polizei den gebotenen Diskriminierungsschutz in entsprechende Landesregelungen zu gießen.