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Nicht jammern, sondern klagen! - Ein Informationsveranstaltung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - AGG - 28.09.09,

Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten ist auch in Duisburg Normalität. So wird ihnen in Diskotheken und Fitnessstudios der Zutritt verwehrt. Auch die Vermietung von Wohnungen an Familien ausländischer Herkunft ist keine Selbstverständlichkeit. Benachteiligungen erfahren viele Migrantinnen und Migranten auch in der Arbeitswelt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann hier Betroffenen Hilfestellung geben. Es ist am 18. August  2006 in Kraft getreten und setzt vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht um. Gleichwohl zeigen die langjährigen erbitterten Auseinandersetzungen um das Gesetz, dass in unserer Gesellschaft keine Einigkeit darüber herrscht, wie weit der rechtliche Schutz gegen Diskriminierungen gehen muss und darf.
In der Informationsveranstaltung werden folgende Fragen behandelt:
  • In welchen Bereichen des täglichen Lebens ist das   Gesetz überhaupt anwendbar?
  • Welche Ungleichbehandlungen bleiben erlaubt?
  • Droht durch das Gesetz eine Einschränkung der Vertragsfreiheit und eine Prozessflut gegen Vermieter, Einzelhändler oder Arbeitgeber?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten gegen alltägliche Benachteiligungen bietet das Gesetz?
  • Was muss beachtet werden, wenn eine Klage  gegen eine Diskriminierung nach dem AGG eingereicht werden soll?
  • Welche Klagen hatte bisher Erfolg?

Die Veranstaltung ist kostenlos und wird auf Deutsch und Türkisch durchgeführt.

Wann: Montag, 28.09.09, 18 Uhr
Wo: DITIB Begegnungsstätte, Warbruckstr. 51c, 47169 Duisburg

Veranstalter:
DITIB Begegnungsstätte
Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.
Der Paritätische KG Duisburg

Gefördert durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW

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