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Praxisstudie zu Diskriminierungsrisiken von Geflüchteten in NRW

Das Konstrukt Bleibeperspektive schafft ein diskriminierendes Raster zur Einteilung von geflüchteten Menschen in Deutschland, welches auch rechtswidrig z.B. im Gesundheitswesen Anwendung findet.

Fachkräfte und Betroffene befürchten aufenthaltsrechtliche Nachteile, wenn sie gegen institutionelle Diskriminierung vorgehen.

Dieses sind zwei Erkenntnisse der Praxisstudie"Diskriminierungsrisiken & Diskriminierungsschutz für geflüchtete Menschen in NRW", die das Projekt Kompass F erstellt hat. Grundlage bildeten Befragungen von betroffenen Geflüchteten sowie Fachkräften vornehmlich aus Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW.

Die Studie finden Sie hier.

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