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Pressemitteilung des advd vom 21.März 2008 Rassismus entspringt aus der Mitte der Gesellschaft

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 20. März 2008
Rassismus entspringt aus der Mitte der Gesellschaft
Antidisikriminierungsverband Deutschland (advd) fordert zum Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März 2008
Nachbesserungen beim Diskriminierungsschutz


Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus am 21. März fordert der advd die Bundesregierung auf, sich einer öffentlichen Diskussion über die Kritikpunkte der EU-Kommission am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu stellen und beim Diskriminierungsschutz nachzubessern. Eigentlich sollte es schon seit Jahren selbstverständlich sein, dass es Gesetze in Europa gibt, die Opfer von Diskriminierung schützen. Doch die Wirklichkeit ist eine andere.
Am 31. Januar 2008 hat die Europäische Kommission die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes von Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) eingeleitet. Damit läuft bereits das zweite Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, sich in Bezug auf die Kritikpunkte der Kommission zu äußern, bevor das Vertragsverletzungsverfahren in die zweite Stufe übergeht und es schließlich bei Komplettverweigerung in eine Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mündet.
Als Nichtregierungsorganisation, die für von Diskriminierung Betroffene eintritt, fordert der advd, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entsprechend der europäischen Vorgaben nachgebessert wird. Der Zugang zum demokratischen Recht auf Gleichbehandlung kann insbesondere durch einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewährleistet werden. Die von der EU Kommission angemerkten Lücken sind so schnell wie möglich zu schließen. Der advd würde es sehr begrüßen, wenn die Bundesregierung in Zukunft die Schreiben der EU Kommission transparent macht. Nur so können auch Betroffenenverbände und Nichtregierungsorganisationen sich konstruktiv an den Nachbesserungen beteiligen.

Klar ist, dass gesetzlicher Schutz zwar äußerst wichtig ist, aber Gesetzgebung alleine nicht ausreicht. Es ist zwingend notwendig dem Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung eine hohe Bedeutung auch in der politischen Tagesordnung zu geben. Der advd sieht dieses erneute Verfahren als Chance einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, um als Teil dieses Prozesses bei einer EU konformen Umsetzung mitzuwirken. Es gilt effektive Wege zu finden, um die Probleme der Diskriminierung und des Rassismus in unserer Gesellschaft zu lösen.

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